Sie möchten Ihre schönste Zeit des Jahres bei uns verbringen und wir freuen uns, Sie bei uns begrüßen zu können. Trotzdem kann etwas dazwischen kommen, was es unmöglich macht, die Reise anzutreten. Unsere Buchungsbedingungen regeln diesen hoffentlich nicht eintretenden Fall.
Bevor die Stornobedingungen zur Anwendung kommen, versuchen wir einerseits, die stornierte Wohnung an andere Gäste weiterzuvermieten und gleichzeitig die Absage in eine Verschiebung des Aufenthaltes umzuwandeln. So bleibt die Vorfreude und es fallen keine Stornokosten an.
Allen die auf Nummer sicher gehen möchten, empfehlen wir eine Reisekostenrücktrittversicherung abzuschließen, die so gut wie jedes Versicherungsbüro anbietet.
Allgemeine Buchungsbedingungen
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt (Buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
- Bei Buchung ist eine Anzahlung i.H.v. 50% per Paypal oder Bankeinzug Voraussetzung für das Zustandekommen des Gastaufnahmevertrages. Der Restbetrag ist bis zwei Tage vor der Anreise per Bankeinzug oder Überweisung zu begleichen.
- Am Anreisetag steht die gebuchte Ferienwohnung ab 15 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist die Wohnung bis spätestens 9 Uhr für die Reinigungsarbeiten frei zu geben.
- Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
- Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen in Ferienwohnungen 10 % des Pensionspreises. Dem Gast bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Gastgeber keine oder eine wesentlich niedrigere Entschädigung als die o.g. Stornopauschale entstanden ist.
- Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
- Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 5 errechneten Betrag zu bezahlen.
- Hunde sind auf dem Hofgut nicht gestattet.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.